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(Stand: 23.07.2011)

 

Auszug aus:

Rettungsdienstplan Baden-Württemberg:

III. Aufgaben des Rettungsdienstes

2. Einhaltung der Hilfsfrist

Die Zeit vom

Eingang der Notfallmeldung

in der Rettungsleitstelle bis zum

Eintreffen der Hilfe am Notfallort

an Straßen (Hilfsfrist) soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst

nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten

betragen (§ 3 Abs. 2 RDG, s. auch Kap. VIII., Unterabschnitt 1.2). Die Vorgaben zur Einhaltung der Hilfsfrist sind erfüllt, wenn sie in 95% aller Einsätze im Zeitraum eines Jahres im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten wird. In der Berg-, Luft- und Wasserrettung ist die Einhaltung einer Hilfsfrist auf Grund ihrer speziellen Gegebenheiten nicht möglich.

 

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg