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(Stand: 23.07.2011)
Auszug aus:
Rettungsdienstplan Baden-Württemberg:
III. Aufgaben des Rettungsdienstes
2. Einhaltung der Hilfsfrist
Die Zeit vom
Eingang der Notfallmeldung
in der Rettungsleitstelle bis zum
Eintreffen der Hilfe am Notfallort
an Straßen (Hilfsfrist) soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst
nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten
betragen (§ 3 Abs. 2 RDG, s. auch Kap. VIII., Unterabschnitt 1.2). Die Vorgaben zur Einhaltung der Hilfsfrist sind erfüllt, wenn sie in 95% aller Einsätze im Zeitraum eines Jahres im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten wird. In der Berg-, Luft- und Wasserrettung ist die Einhaltung einer Hilfsfrist auf Grund ihrer speziellen Gegebenheiten nicht möglich.
Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg