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Stand: 18.05.2009

Notrufnummer für den Medizinischen Rettungsdienst

Immer wieder bringen Vertreter des DRK, zuletzt der Rettungsdienstleiter des DRK in Stuttgart, darüber hinaus noch Mitglied des Landtages in Baden-Württemberg Herr Klenk - Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 11.02.08 , die angebliche Notwendigkeit einer Notrufnummer für medizinische Notrufe in die Diskussion ein.

In dem nachfolgend abgedruckten Antwortschreiben an den Kreisgeschäftsführer des DRK in Karlsruhe, das hier ebenfalls eingesehen werden kann, fassen wir nochmals die gesamte Argumentation, Pro und Contra, in Bezug auf den Euronotruf 112 zusammen.

... viel Spaß beim Lesen

Download - Schreiben von Herrn Biermann an das Forum Notfallrettung

Schreiben von Herrn Biermann an das Forum Notfallrettung Seite 2

Baden-Württemberg

Hier: Ihr Schrieben vom 08.01.2008 / Artikel in der StZ vom 17.01.2008

Sehr geehrter Herr Biermann,

vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Vorab bitten wir um Entschuldigung, dass wir Sie mit unserem Schreiben vom 02.01.2008 erschreckt haben.

Dies lag uns selbstverständlich fern. Offensichtlich haben Sie den Inhalt unseres Briefes unzutreffend interpretiert.

Wir plädieren keinesfalls für die Streichung der 19222 - im Gegenteil.

Diese soll unbedingt erhalten bleiben als das, was sie ist: Eine Servicenummer. Allerdings nicht für den Rettungsdienst, sondern für den Krankentransport.

Wir baten Sie lediglich um Beantwortung und Rücksendung des Fragebogens, mit dem wir den Ist-Zustand des Notrufes in Baden-Württemberg ermitteln wollten. Leider haben Sie uns diesen nicht zurückgesandt. Damit steht der Kreisverband Karlsruhe jedoch nicht allein. Keiner der von uns angeschriebenen Kreisverbände hat uns den Fragebogen ausgefüllt zurückgesandt. Die Gründe hierfür sind für uns nicht nachvollziehbar, handelt es sich doch keinesfalls um Daten, die einer Geheimhaltung unterliegen. Jedenfalls sollte dies bei einer Notrufnummer nicht der Fall sein.

Allerdings haben die DRK-Landesverbände Baden und Baden-Württemberg Kontakt mit uns aufgenommen und uns gebeten, Schriftverkehr ausschließlich nur noch über die Landesverbände zu führen. Beim Studium Ihres Schreibens konnten wir diese Bitte dann auch nachvollziehen, steht Ihre Meinung doch im krassen Gegensatz zu den Aussagen Ihrer Landesverbände.

Diese haben uns bestätigt, dass sie die Kreisverbände landesweit aufgefordert haben, die 112 als Notrufnummer für den Rettungsdienst zu propagieren. Dies gilt für alle Landkreise, in denen integrierte Leitstellen vorhanden sind, also fast alle. Zudem möchte der Landesverband sicherlich einen nachhaltigen Imageschaden für das DRK vermeiden. Daher dürfte es nicht im Interesse der Landesverbände sein, wenn Briefe in dieser Formulierung an die Bürger versandt werden. Sicherlich ist das nicht der Ton, den man sich von der größten Hilfsorganisation in Deutschland erwartet. Unter anderem werfen Sie uns vor, dass wir vorsätzlich Maßnahmen fordern würden, die zu einer Gesundheitsgefährdung von Kranken und Verletzten führen können oder aber diese zumindest billigend in Kauf nehmen. Auf dieses Niveau will und wird sich das Forum Notfallrettung nicht begeben.

An mehreren Stellen bezweifeln Sie unseren Sachverstand. Ich darf Ihnen jedoch versichern, dass die Mitglieder unseres Forums über hohe Kompetenz und

umfangreiches Wissen über das deutsche Rettungswesen verfügen. Zu unseren Mitgliedern zählen Notärzte, Rettungsdienstmitarbeiter aller Hilfsorganisationen, Mitglieder der DLRG und der Bergwacht, Leitstellendisponenten, Feuerwehrbeamte, Betriebsräte, Gewerkschaftler und Bürger, die negative Erfahrungen mit dem Rettungsdienst gemacht haben. Eines vereint uns dabei:

Wir alle kennen die eklatanten Missstände im Rettungswesen, insbesondere in Baden-Württemberg, und streben Verbesserungen an. Dabei dürfen Sie beruhigt darauf vertrauen, dass wir alle unser Handwerk beherrschen!

Zumal wir in der Frage der Notrufnummer nicht alleine stehen. Wenn Sie uns also den notwendigen Sachverstand aberkennen, stehen wir stellvertretend für alle
anderen Personen und Institutionen, die unsere Auffassung teilen. Hierzu zählen auf politischer Seite die EU-Kommission und das Europaparlament inkl. deren

Fachgremien, sowie der Bundestag und die Bundesregierung mit den angeschlossenen Behörden. Schließlich wurde mit der EU-Richtlinie 2002/22/EG europaweit einheitlich die 112 als Notrufnummer für Rettungsdienst und Feuerwehr etabliert. Die nationale Umsetzung erfolgte über den Bundestag durch § 108 Bundestelekommunikationsgesetz. Die nationale Politik ließ sich bei ihren Entscheidungen von den Fachleuten beraten, darunter die Bundesärztekammer, die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte in Deutschland (BAND) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Alle diese Institutionen befürworten und unterstützen die 112. Nebenbei bemerkt, propagiert auch das Generalsekretariat des DRK in Berlin die 112 als Notrufnummer!

Auf Landesebene haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Südwestdeutschen Notärzte (AGSWN), der Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) und die AGBF-BW ebenfalls dieser Auffassung angeschlossen, was letztendlich dazu führte, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg mit Schreiben vom 20.06.2007 die 112 als Notrufnummer festschrieb. Sie sehen, die Politik ist weder blind noch taub, sie bezieht sich eindeutig auf die Empfehlungen von Fachleuten, denen Sie mit Ihrem Schreiben ebenfalls fachliche Inkompetenz bescheinigen würden.

Was die Verbreitung der 19222 betrifft, stand Baden-Württemberg zuletzt bereits isoliert da, nachdem inzwischen auch die Länder Rheinland-Pfalz und Bayern
umgestellt haben. Dabei ist zu bedenken, dass wir hier nicht darüber reden, was wir uns wünschen. Wir reden darüber, was gesetzlich geregelt ist. Ihnen als
Verwaltungsrechtler sollte nicht entgangen sein, dass die 19222 als Notrufnummer jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Sollte also jemand dazu aufrufen die 19222 weiterhin als Notrufnummer zu belassen und entsprechend propagieren, wäre dies u. E. einer Aufforderung zum Rechtsbruch gleichzusetzen. Das Bundesministerium des Inneren als auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigten uns in dieser Auffassung und erklärte, dass Baden-Württemberg mit seiner Praxis die 19222 zu propagieren, gegen geltenden EU- und Bundesrecht verstößt!

Der von Ihnen in Kopie zugesandte Artikel aus der Fachzeitschrift „Rettungsdienst“ wird von Ihnen zum einen unzutreffend interpretiert, zum anderen spiegelt er nicht mehr den aktuellen Ist-Zustand in Rheinland-Pfalz wider. So findet sich im aktuellen Rettungsdienstgesetz lediglich der europaweite Notruf 112 als Notrufnummer, die 19222 findet keine Erwähnung. Zusätzlich liegt uns ein Schreiben des Ministeriums aus Rheinland-Pfalz vor, in dem uns mitgeteilt wird, dass auch dort in den Kreisen mit Integrierter Leitstelle auf die 112 umgestellt wird und das Land Rheinland-Pfalz seit 2005 die 112 als einzige Notrufnummer propagiert. Der Artikel wird von Ihnen weiterhin dahingehend nicht zutreffend ausgelegt, dass Sie auf Grund der Aussage, es sei künftig keine Vorwahl mehr erforderlich, schließen, dies gelte auch für Notrufe aus dem Handy-Netz. Gemeint ist aber lediglich die Anpassung der Erreichbarkeiten der Leitstellen. Bis zu diesem Zeitpunkt musste nämlich teilweise die Vorwahl auch im Orts-Festnetz gewählt werden, um die zuständige Leitstelle zu erreichen. (Hier sei die Anmerkung erlaubt, dass dies in Baden-Württemberg auch heute noch in einigen Gemeinden der Fall ist, wenn man die 19222 benutzt!) Mit der Handynutzung hatte der von Ihnen angeführte Vorgang jedoch nichts zu tun.

Alle anderen Bundesländer haben teilweise schon seit Jahrzehnten die 112 geschaltet.

Übrigens besteht die Notrufmöglichkeit in Hamburg bereits seit 1952. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass ein System, das seit über fünfzig Jahren in fast ganz Deutschland offensichtlich adäquat funktioniert, für Baden-Württemberg nicht geeignet sein sollte. Wobei festzustellen ist, dass auch in Baden-Württemberg in einigen Kreisen der europaweite Notruf 112 ein Erfolgsmodell sein muss. Wie anders wäre es zu erklären, dass z. B. im Zollernalbkreis seit über zwanzig Jahren die 112 problemlos betrieben wird?

Gern stellen wir Ihnen nochmals die technischen Unzulänglichkeiten der 1922 dar,

die auch nach Begutachtung durch die zuständigen Stellen in Baden-Württemberg als so gravierend bewertet wurden, dass eine zeitnahe Intervention erforderlich schien:

1. Die 19222 ist aus dem Handynetz nicht ohne Vorwahl wählbar. Stattdessen hört der Anrufer bei dem Versuch einen Notruf unter dieser Nummer abzusetzen (je nach Netzbetreiber) nur eine Ansage: „Dieser Dienst ist nicht vergeben!“. Leider musste ich selbst erleben, wie es dadurch zu einer Zeitverzögerung beim Absetzen eines Notrufes kam. Für die Praxis bedeutet dieses Problem, dass ich auf der Fahrt von Tauberbischofsheim zum Bodensee die Vorwahlen aller Landkreise, die ich durchfahre, kennen müsste. Dies sind der Main-Tauber-Kreis, Kreis Hohenlohe, Kreis Heilbronn, Kreis Ludwigsburg, Stadt Stuttgart, Kreis Böblingen, Kreis Tübingen, Zollernalbkreis, Kreis Rottweil, Kreis Tuttlingen, Kreis Konstanz und der Bodenseekreis!

2. Die 19222 lässt keine Anruferermittlung zu. Während bei der 112 der Standort des Anrufers angezeigt wird, ist dies bei der 19222 nicht möglich. Gleichzeitig wird bei einer aktivierten Rufnummerunterdrückung („inkognito“) die Rufnummer des Handys nicht angezeigt. Bei der 112 wird diese Funktion hingegen automatisch deaktiviert, ein Rückruf ist damit jederzeit möglich. Durch diese technische Möglichkeit konnte in Stuttgart eine Frau, die sich auf Grund einer akuten Atemnot nicht mehr artikulieren konnte, gerettet werden. Allerdings erst, nachdem man sie überreden konnte nochmals anzurufen – diesmal über den Notruf 112!

3. Bei Vollauslastung des Handynetzes, wie es zum Beispiel in der Silvesternacht regelmäßig der Fall ist, kann die 19222 nicht mehr gewählt werden. Die Wahl der 112 unterliegt einer Vorrangschaltung, sie kann auch bei kompletter Netzauslastung problemlos genutzt werden.

4. Die 19222 ist in der Bevölkerung kaum bekannt. Kürzlich fragte ich auf einer Geburtstagsfeier, welche Notrufnummer die Anwesend wählen würden, wenn ich jetzt einen Herzinfarkt hätte. Die Mehrzahl nannte die 112, einige wussten es gar nicht und nur eine einzige Person, von Beruf Krankenschwester, meinte es gäbe da noch „…so eine andere Nummer, so eine lange, mit vielen Neunen drin…“!

5. Touristen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland kennen als Notrufnummer lediglich die 112. Die 19222 ist dort gänzlich ungebräuchlich. Dies sind nur die eklatantesten Nachteile, es gibt noch weitere. Doch bereits jetzt dürfte klar sein, welches Gefahrenpotential die 19222 birgt. Die Bundesnetzagentur spricht daher der 19222 den Status einer Notrufnummer ab. Als Nachteil der 112 führen Sie an, dass im Falle einer Unwetter- oder Großschadenslage die 112 überlaufen werde mit „unwichtigen“ Notrufen. Es dürfte eine gewagte Aussage sein, dass Notrufe während einer Unwetterlage unwichtig seien. Ich selbst hatte das mehr als zweifelhafte Vergnügen, den Orkan Kyril im letzten Jahr in Norddeutschland erleben zu müssen. Seien Sie versichert, dass dies alles andere als harmlos war. Personen drohten in Kellern zu ertrinken oder wurden von Flüssen mitgerissen, andere starben in ihren Autos, die von Bäumen zermalmt wurden. Auf Grund welcher Basis werden diese Notrufe per se als nachrangig gegenüber einem Herzinfarkt klassifiziert? Zudem sollte immer bedacht werden, wie oft diese Großschadenslagen eintreten. Dagegen müssen jeden Tag lebensgefährlich erkrankte Menschen am Telefon warten, weil unter der 19222 erst noch der Hausarzt einen Krankentransport für eine bettlägerige Patientin vom Seniorenheim zum Zahnarzt oder für eine Heimfahrt vom Katheterwechsel in die betreute Wohnanlage bestellt. Daher sehen wir die Trennung von Notruf- und Servicenummer für Krankentransporte als viel wichtiger an. Sonst könnte der Disponent, Ihrer Version folgend, eher die 19222 bedienen und einen Krankentransport annehmen oder einen Kassenärztlichen Notfalldienst zu einer Erkältung schicken, während dem ertrinkenden Menschen erst später geholfen wird, da der Notruf ja „nur“ über die 112 rein kam. Zumal die 19222 ja überwiegend Ärzten und Krankenhäusern bekannt ist und der Bürger wohl ohnehin im Notfall eher die 112 wählt. Eine Nummer, die ihm auch unter großem Stress jederzeit einfällt. Wollte man Ihre Idee auf die Spitze treiben, könnte man sogar fordern, für jeden Notfall eine eigene Notrufnummer zu vergeben: Herzinfarkte wählen dann 113, Asthmaanfälle die 114, Geburten die 115, Frakturen die 116, Polytraumen die 117… Dann kann der Disponent noch besser differenzieren. Übersichtlich und verständlich wäre dies für den Bürger aber nicht mehr. Genau deshalb wurde der europaweit einheitliche Notruf 112 geschaffen! In den USA läuft das gesamte Notrufsystem, sowohl polizeilich als auch nichtpolizeilich, über eine einzige Nummer, die 911. Es steht jedenfalls zu bezweifeln, dass über die 19222 ausschließlich lebensbedrohliche Notfälle gemeldet werden.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass auch Personen anrufen, die sich in den kleinen Finger geschnitten haben oder vier Tagen Husten haben. Dies ist das medizinische Äquivalent zu heruntergefallenen Dachziegeln oder einer Katze auf dem Baum. Die 19222 sollte, wie Anfangs bereits erwähnt, unbedingt erhalten bleiben. Als Servicenummer könnten über sie Ärzte und Krankenhäuser die Krankentransporte bestellen. Die 112 wäre dann wirklich eine reine Notrufnummer und jeder Notruf wäre potentiell wichtig. Der limitierende Faktor für die Abarbeitung von Notrufen ist zum einen die Anzahl der vorhandenen Notrufleitungen (in Stuttgart standardmäßig über 30 für die 112, nur 8 für die 19222) und, noch wichtiger, die Zahl der Leitstellendisponenten, die die Notrufe annehmen. In Stuttgart werden etwa bei größeren Schadenslagen zusätzliche Disponenten angefordert und weitere Notrufabfrageplätze mit Feuerwehrbeamten besetzt. Außerdem kann auf einer Feuerwache eine zusätzlich Notleitstelle in Betrieb genommen werden. Somit kann auch eine große Anzahl von Notrufen rasch bearbeitet werden.

Es ist also nur eine Frage der Vorhaltungen und der innerbetrieblichen Organisation, wie schnell Notrufe bearbeitet werden. Wie wir der Homepage des DRK Karlsruhe entnehmen konnten, stehen in Ihrer Rettungsleitstelle nachts lediglich zwei Disponenten zur Verfügung. In anderen Landkreisen betreibt das DRK Rettungsleitstellen, in denen nachts nur ein Disponent anwesend ist. Dass mit diesem Personalansatz eine zeitnahe Notrufabfrage möglich ist, erscheint uns mehr als unwahrscheinlich. Verwunderlich scheint Ihre Argumentation auch vor einem anderen Hintergrund: Vor wenigen Tagen meldete die Tagespresse (ZAK, 09.01.08) unter der Headline „Störmeldungen geh’n jetzt an das DRK“, dass im Zollernalbkreis in der Leitstelle des DRK nunmehr auch die Störungsmeldungen der Stadtwerke auflaufen. Abgesehen davon, dass dies sicherlich keine Aufgabe für eine Hilfsorganisation ist, wie soll jemand, der gerade mit einer Störungsmeldung der Heizungsanlage im städtischen Schwimmbad beschäftigt ist, Notrufe entgegennehmen? Auffällig ist, dass mit Ihnen und Frau Federle ausgerechnet Vertreter zweier Landkreise, die noch nicht einmal über eine Integrierte Leitstelle verfügen, verschiedene Notrufnummern fordern. Insgesamt sind wir auch über die mangelnde Unterstützung des DRK bei unserer Umfrageaktion mehr als verwundert. Welche Partikularinteressen hierfür ursächlich sind entzieht sich jedoch unserer Kenntnis. Dank der Unterstützung der Landkreise verfügen wir inzwischen aber über ausreichend Daten für eine Auswertung der Situation des Notrufsystems, die wir in Bälde veröffentlichen werden.

Sollten Sie noch Fragen über den Sinn und die Rechtmäßigkeit des europaweiten Notrufes 112 und der Implementierung von Integrierten Leitstellen haben, so empfehlen wir Ihnen die Lektüre der am 30.11.2007 in Neuauflage erschienen „Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ in Baden-Württemberg, erlassen vom Ministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Innenministerium, den Landesverbänden des DRK, den Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Landesausschuss Rettungsdienst und dem Landesfeuerwehrverband. Hierin wird nicht nur auf die Verpflichtung zum Euro-Notruf hingewiesen, sondern auch auf die Notwendigkeit von Integrierten Leitstellen. In diesem Zusammenhang möchte ich noch aus einem Buch zitieren, welches ich vor kurzem las: „…1999…Ursprünglich war geplant, in die neue Karlsruher Leitstelle auch den Rettungsdienst zu integrieren. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch aus vielerlei Gründen, vor allem am Widerstand des DRK, das die Konkurrenz der Berufsfeuerwehr im Bereich der Rettungsdienste fürchtet und daher bis heute die gemeinsame Leitstelle blockiert.“ (aus: Gegen Feuer und Flamme, Grau/Guttmann, Karlsruher Stadtarchiv Band 23, Info-Verlag 2001). Bereits im Jahre 1998 wurde im Rettungsdienstgesetz für Baden-Württemberg die Einrichtung integrierter Leitstellen verbindlich gefordert. Offensichtlich hat man dies in Karlsruhe erst Jahre später zur Kenntnis genommen. Vielleicht ergeht es der EU-Richtlinie 2002/22/EWG von 2002 und dem Telekommunikationsgesetz von 2004 jetzt ebenso. Falls unsere Erläuterungen dazu beigetragen haben, Ihr Verständnis für den Euro- Notruf zu fördern, möchten wir Sie gern einladen, den vom Europaparlament am 11.2.08 ausgerufen des Euro-Notrufes zu nutzen, um die 112 in der Öffentlichkeit zu propagieren.

Vielleicht ist ja auch in Karlsruhe eine Aktion wie auf dem Stuttgarter Marktplatz denkbar, auf dem alle Hilfsorganisationen Fahrzeuge ausstellen, über Ihre Tätigkeit informieren und gemeinsam mit dem Europazentrum die 112 bewerben. Bei der Europäischen Kommission wurde zwischenzeitlich ein Beschwerdeverfahren zu dieser Thematik eingeleitet und das Europaparlament hat per Deklaration die Mitgliedsstaaten nochmals zur Umsetzung des Euro-Notrufes 112 aufgefordert sowie eine eigene Evaluierungsaktion eingeleitet. Auf Landesebene ist eine Petition im Landtag anhängig. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Kopie dieses Schreibens im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an den Landesverband gesandt wurde. Außerdem erlauben wir uns in dieser Angelegenheit das Generalsekretariat in Berlin und das Sozialministerium Baden-Württemberg um Stellungnahme zu bitten. Zudem ist die Presse bereits von mehreren Seiten an uns herangetreten und hat uns

um Darstellung des Sachverhaltes gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Forum  Notfallrettung in Stuttgart